Nein.
Wenn Sie eine vertragliche Beziehung zu einem Kunden haben, verfügen Sie über eine ausreichende Rechtsgrundlage, um E-Mails an Ihren Kunden zu senden. Der Vertragsnachweis kann auf jede Art und Weise erbracht werden, einschließlich eines schriftlichen Dokuments oder wenn sich der Kunde in einem System registriert. Auch ein mündlicher Vertrag kann ausreichen.
Natürlich müssen die von Ihnen verschickten Mails vertragsrelevante Informationen enthalten. Weichen Sie nicht vom Thema ab.
Sehen Sie sich auch unsere GDPR Fragen und Antworten für weitere GDPR-bezogene Informationen.