Wie man nicht auf eine schlechte Bewertung reagiert

 

Lesen Sie unsere Beispiele, wie Sie nicht auf eine schlechte Bewertung reagieren sollten.

Ein Kunde hat ein Produkt von einem Verkäufer auf der Amazon E-Commerce-Plattform gekauft. Das Produkt war defekt, so dass der Kunde eine Reklamation einreichte und auch eine negative Bewertung auf der Seite des Verkäufers abgab.

Der Verkäufer drohte damit, die persönlichen Daten des Kunden zu veröffentlichen, wenn er die negative Bewertung auf seiner Seite nicht entfernen würde. Der Kunde löschte die Bewertung nicht, und der Verkäufer veröffentlichte ihren Namen, ihren Nachnamen, ihre Adresse, ihre Telefonnummer, den Namen ihres Mannes und den Namen der Telefongesellschaft.

Die zuständige Datenschutzbehörde stellte fest, dass der Verkäufer personenbezogene Daten ohne Einwilligung verarbeitet und damit gegen Artikel 6 Absatz 1 DSGVO verstoßen hatte.

Während die ursprüngliche Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Erfüllung eines Vertrags gerechtfertigt war und sich daher auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b stützte, hatte die anschließende Verarbeitung zur Veröffentlichung der personenbezogenen Daten des Kunden keine Rechtsgrundlage, da sie für die Erfüllung des ursprünglichen Vertrags nicht erforderlich war.

DPA fand weiteren Verstoß

Die Datenschutzbehörde stellte auch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit fest, da die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten nur für die Verarbeitung im Rahmen des Geschäftsvertrags mit dem Verkäufer bestimmt waren und nicht öffentlich zugänglich gemacht werden sollten.

Die Datenschutzbehörde verhängte eine Geldstrafe von 4000 € gegen den Verkäufer. Bei der Festsetzung des Betrags berücksichtigte die Datenschutzbehörde die Absicht des Verhaltens, die Art des Verstoßes, die Art des dem Kunden zugefügten Schadens, die Mittel für den Verstoß, die einen öffentlichen Zugang implizieren, und die Kategorien der weitergegebenen Daten. Als mildernden Umstand berücksichtigte die Datenschutzbehörde die geringe Größe des Anbieters.

Natürlich hätte es der betreffende Verkäufer besser wissen müssen. Wenn ein Kunde eine Ihrer Meinung nach unfaire Bewertung abgibt, können Sie darauf reagieren, wobei Sie natürlich höflich bleiben, keine Drohungen aussprechen und auf keinen Fall persönliche Informationen weitergeben.

Wenn Sie mehr über personenbezogene Daten und deren Schutz durch die DSGVO erfahren möchten, finden Sie in unserer kostenlosen Wissensdatenbank und auf unserem YouTube-Kanal einige kostenlose Lerninhalte.

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