E-Mail-Tracking steht im Visier
Viele Unternehmen nutzen Software wie Mailchimp, HubSpot, Brevo, ActiveCampaign oder Microsoft Dynamics, um Newsletter und kommerzielle E-Mails zu versenden. Diese E-Mails enthalten oft unsichtbare Tracking-Techniken, mit denen erfasst werden kann, ob ein Empfanger eine E-Mail geoffnet hat, wann das geschah und manchmal sogar von welchem Gerat oder Ort aus.
Diese sogenannten Tracking-Pixel ruecken zunehmend in den Fokus der europaischen Datenschutzbehorden.
Warum ist das wichtig?
Die franzosische Datenschutzbehorde CNIL hat kurzlich eine Empfehlung veroffentlicht, die klarstellt, dass ein Tracking-Pixel in einer E-Mail in vielen Fallen unter die europaischen ePrivacy-Regeln fallt. Das bedeutet, dass fur ein solches Tracking grundsatzlich eine vorherige Einwilligung des Empfangers erforderlich sein kann.
Obwohl diese Empfehlung aus Frankreich stammt, beruht sie auf europaischem Recht (der ePrivacy-Richtlinie und der DSGVO). Es ist daher nicht auszuschliessen, dass auch andere europaische Aufsichtsbehorden diesen Ansatz verfolgen.
Fur Unternehmen, die in der EU tatig sind, ist es deshalb ratsam, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten.
Was sollten Sie prufen?
Wir empfehlen zu prufen:
- ob Ihre Organisation Software einsetzt, die Offnungs- oder Klick-Tracking durchfuhrt;
- ob dieses Tracking standardmassig aktiviert ist;
- welche personenbezogenen Daten erhoben werden;
- wofur diese Daten verwendet werden;
- ob diese Daten mit einzelnen Personen verknupft werden;
- ob das Tracking fur Marketing-Automatisierung, Lead-Scoring oder Profiling genutzt wird;
- welche externen Dienstleister Zugriff auf diese Daten erhalten.
Vielen Organisationen ist nicht bewusst, dass ihre E-Mail-Plattform diese Funktionen standardmassig aktiviert.
Eine Lesebestatigung ist nicht dasselbe wie Tracking
Ein wichtiger Unterschied muss gemacht werden zwischen:
- einer freiwilligen Lesebestatigung, die ein Empfanger selbst aus Outlook oder einem anderen E-Mail-Programm senden kann; und
- einem unsichtbaren Tracking-Pixel, der automatisch erfasst, wann eine E-Mail geoffnet wird.
Das Erste geschieht nur, wenn der Empfanger sich dafur entscheidet. Das Zweite geschieht meist, ohne dass der Empfanger davon Kenntnis hat.
Was konnen Sie schon jetzt tun?
Sie mussen nicht zwingend sofort Ihr gesamtes E-Mail-Marketing umstellen. Ratsam ist es jedoch:
- Ihre E-Mail-Plattform auf aktives Tracking zu prufen;
- zu klaren, ob dieses Tracking wirklich notwendig ist;
- zu beurteilen, ob dafur eine Einwilligung erforderlich ist;
- Ihre Datenschutzdokumentation bei Bedarf anzupassen;
- die Verarbeitung in Ihr Verarbeitungsverzeichnis aufzunehmen.
Wer diese Verarbeitung heute schon durchschaut, kann auf kunftige Leitlinien oder Kontrollen deutlich einfacher reagieren.
Quelle: CNIL, Pixels de suivi dans les courriers electroniques: la CNIL publie ses recommandations (Empfehlung, 2026).
Mit GDPRWise erfassen Sie alle Ihre Verarbeitungstatigkeiten, einschliesslich E-Mail-Tracking, und dokumentieren sie korrekt in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis.