Jeder Mitgliedstaat hat eine eigene Aufsichtsbehörde
Die DSGVO ist eine europäische Verordnung, aber die Durchsetzung erfolgt auf nationaler Ebene. Jedes EU-Land hat eine unabhängige Aufsichtsbehörde (Data Protection Authority, oder DPA), die für die Überwachung der Einhaltung verantwortlich ist.
Die Benelux-Länder
Niederlande - Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Website: autoriteitpersoonsgegevens.nl
- Datenpannen melden: über das Meldeportal auf der Website
- Beschwerden: über das Beschwerdeformular
- Die AP ist aktiv in der Durchsetzung und verhängt regelmäßig Bußgelder, auch gegen KMU
Belgien - Gegevensbeschermingsautoriteit (GBA)
- Website: gegevensbeschermingsautoriteit.be
- Datenpannen melden: über das Meldeformular auf der Website
- Beschwerden: über die Streitkammer
- Die GBA ist bekannt für einen konstruktiven, aber strengen Ansatz
Luxemburg - Commission Nationale pour la Protection des Donnees (CNPD)
- Website: cnpd.public.lu
- Datenpannen melden: über das Online-Meldeformular
Weitere wichtige EU-Behörden
Deutschland
Deutschland hat eine einzigartige Struktur mit einem Bundesbeauftragten (BfDI) und Aufsichtsbehörden pro Bundesland. Die zuständige Behörde hängt davon ab, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Frankreich - CNIL
Die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertes ist eine der aktivsten Aufsichtsbehörden in Europa und hat die höchsten Bußgelder verhängt.
Irland - Data Protection Commission (DPC)
Relevant, weil viele große Technologieunternehmen (Google, Meta, Apple) ihren europäischen Hauptsitz in Irland haben.
Welche Behörde ist für Sie relevant?
Die Faustregel: Die Behörde im Land Ihrer Hauptniederlassung ist Ihr primärer Ansprechpartner. Das ist auch die Behörde, bei der Sie Datenpannen melden.
Wenn Sie nur in den Niederlanden tätig sind: die Autoriteit Persoonsgegevens. Wenn Sie nur in Belgien tätig sind: die GBA. Wenn Sie in Deutschland tätig sind: die Landesbehörde Ihres Bundeslandes. Wenn Sie in mehreren Ländern tätig sind: die Behörde Ihrer Hauptniederlassung ist Ihre federführende Aufsichtsbehörde.
Zusammenarbeit zwischen Behörden
Die nationalen Aufsichtsbehörden arbeiten über den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zusammen. Bei grenzüberschreitenden Fällen koordiniert die federführende Aufsichtsbehörde mit den anderen betroffenen Behörden. In der Praxis haben Sie als Unternehmer hauptsächlich mit Ihrer eigenen nationalen Behörde zu tun.
GDPRWise hilft Ihnen, alle Dokumente bereit zu haben, die die Aufsichtsbehörde anfordern kann: Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzerklärung und mehr.