GDPR und Online-Marktplätze

Die Europäische Kommission möchte, dass Online-Marktplätze eine aktive Rolle bei der Bestätigung des Konformitätsniveaus ihrer Plattformteilnehmer übernehmen.

Die Covid-Pandemie hat den elektronischen Geschäftsverkehr in der gesamten EU und weltweit angekurbelt. Diese verstärkte Aktivität hat auch den Wunsch der Gesetzgeber und Regulierungsbehörden verstärkt, die Rechte der EU-Bürger im Ökosystem des elektronischen Geschäftsverkehrs zu sichern.

Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, die Vorschriften zu aktualisieren, die die Verantwortlichkeiten und Pflichten von Anbietern digitaler Dienste und von Online-Plattformen festlegen. Sie hat das Gesetz über digitale Dienstleistungen formuliert, in dem sich Online-Plattformen verpflichten, ihre Schnittstellen so zu gestalten, dass die Händler die Verbraucher- und Produktsicherheitsvorschriften der Union einhalten können.

Das EU-Recht schreibt daher vor, dass Online-Plattformen bestimmte Compliance-Funktionen bereitstellen müssen. Dadurch ändert sich die Funktionsweise der Plattformen. Nehmen wir als Beispiel die Einhaltung der GDPR.

Die Datenschutz-Grundverordnung hat eine Verantwortungskette eingebaut. Das bedeutet, dass alle an einer Datenverarbeitungskette Beteiligten einzeln für das Fehlverhalten eines Beteiligten haftbar gemacht werden können. Dies führt dazu, dass die größeren Parteien exponiert sind.

Bislang haben die Plattformbetreiber ihre GDPR-Kettenhaftung lediglich durch die Aufnahme von Vertragsklauseln in die Händlervereinbarung geregelt. Abschließend erklären die Händler, sich an die Vorschriften zu halten und die Plattform zu entschädigen.

Dieser Ansatz bietet nicht die notwendige Deckung, wie sie im Gesetz über digitale Dienste gewünscht wird, und der Plattformbetreiber muss eine aktive Rolle bei der Bestätigung der Einhaltung der DSGVO durch seine Plattformteilnehmer übernehmen.

Kurzum, die Einhaltung der DSGVO ist für alle Wirtschaftsakteure Realität. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung der Vorschriften durch die Plattform selbst, sondern auch um die Einhaltung der Vorschriften durch ihre Geschäftspartner.

Das Gesetz über digitale Dienste – GDPR und Online-Marktplätze

Die Europäische Kommission hat den ehrgeizigen Rechtsakt über digitale Dienste (DSa) auf den Weg gebracht, um einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt sind.

Die DSa zielt ausdrücklich auf Online-Plattformen ab, denn die Europäische Kommission ist der festen Überzeugung, dass Europa einen modernen Rechtsrahmen braucht, der die Sicherheit der Nutzer im Internet gewährleistet. Es geht darum, eine Governance zu etablieren, bei der der Schutz der Grundrechte im Vordergrund steht, und ein faires und offenes Umfeld für Online-Plattformen zu erhalten.

Artikel 22 der DSGVO verpflichtet Online-Marktplätze, aktiv zu prüfen, ob Händler (in der DSGVO werden sie als Gewerbetreibende bezeichnet) mit der DSGVO konform sind (genauer gesagt: ob sie mit allen geltenden Gesetzen der Europäischen Union konform sind).
Vor allem muss die Online-Plattform dem Endkunden die Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung in klarer, leicht zugänglicher und verständlicher Form zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss die Online-Plattform ihre Online-Schnittstelle so gestalten und organisieren, dass die Einzelhändler ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung als vorvertragliche Informationen nachkommen können.

Vor allem aber kann die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen zu Geldstrafen von bis zu 6 % des Jahresumsatzes führen. Bitte beachten Sie, dass diese Bußgelder zusätzlich zu den bereits geltenden GDPR-Bußgeldern erhoben werden.

Vergessen Sie nicht: Online-Marktplätze und Einzelhändler sind gemeinsame Kontrolleure!

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB: Das europäische Gremium, das über die einheitliche Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union wacht) hat in seinen Leitlinien vom September 2020 zum Konzept des für die Verarbeitung Verantwortlichen in der Datenschutz-Grundverordnung darauf hingewiesen, dass der Marktplatz und seine Einzelhändler gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche sind. Leitlinien 07/2020 zu den Begriffen des für die Verarbeitung Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters in der Datenschutz-Grundverordnung | Europäischer Datenschutzausschuss (europa.eu)

Als Beispiel für gemeinsame für die Verarbeitung Verantwortliche nannte der EDSB eine Internet-Buchungsplattform. Für den EDSB ist klar, dass alle Teilnehmer an dieser Plattform gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche sind und daher auch gemeinsam haften! Wenn also ein Einzelhändler auf der Plattform gegen die Vorschriften der DSGVO verstößt, kann der Plattformbetreiber auch für den Verstoß dieses Einzelhändlers haften.

In Anbetracht der früheren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Google Spain(europa.eu 62012CJ0131) bedeutet dies auch, dass, wenn einer der gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen (in diesem Fall der Online-Marktplatz) einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung verhindern kann, er dies tun sollte. Dies kann entweder dadurch geschehen, dass der Einzelhändler dazu gebracht wird, die DSGVO einzuhalten, oder dadurch, dass er dem nicht konformen Einzelhändler die Nutzung seiner Plattform untersagt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn Marktplatz- und Plattformbetreiber sich vor GDPR-Ansprüchen und -Geldbußen schützen wollen, müssen sie einen tatsächlichen Nachweis für die Einhaltung der GDPR verlangen und jeden Händler ablehnen, der sich nicht um die GDPR bemüht hat.

Daher kann eine Plattform als für die Verarbeitung Mitverantwortlicher eine GDPR-Geldbuße UND eine DSa-Geldbuße erhalten. Es ist auch wichtig zu wissen, dass ein deutscher Richter vor kurzem eine Website vom Netz genommen hat, weil sie keine GDPR-konformen Datenschutzrichtlinien enthielt.

Schlussfolgerung – Das Gesetz über digitale Dienste

Die Plattformbetreiber werden zur Durchsetzung der Vorschriften gezwungen. Sie müssen kontrollieren, ob ihre Einzelhändler das Gesetz einhalten, und werden daher die Konsequenzen tragen, wenn ein Einzelhändler dies nicht tut.

Die Plattformen, die es ihren Einzelhändlern ermöglichen, die Vorschriften auf einfache und wirtschaftliche Weise einzuhalten, werden einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz haben. Es ist unvermeidlich, dass die Einzelhändler auf diese Marktplätze strömen und die Plattformen, auf denen sie die Dinge selbst regeln müssen, außer Acht lassen.