Kameraaufnahmen sind personenbezogene Daten
Sobald eine Person in Kameraaufnahmen identifizierbar ist, handelt es sich um personenbezogene Daten unter der DSGVO.
Grundpflichten
1. Gültiger Zweck
Sicherheit von Personen und Eigentum, Zugangs kontrolle, Arbeitssicherheit. “Überprüfung der Mitarbeiterproduktivität” ist kein gültiger Zweck.
2. Beschilderung
Ein sichtbares Schild mit: Kamera-Piktogramm, Kontaktdaten, Zweck, Aufbewahrungsfrist, Verweis auf die Datenschutzerklärung.
3. Kurze Aufbewahrung
Maximal 1 Monat. Konfigurieren Sie Ihr System zum automatischen Überschreiben.
4. Verarbeitungsverzeichnis
Fügen Sie die Videoüberwachung Ihrem Verarbeitungsverzeichnis hinzu.
Kameras und Mitarbeiter: besonders strenge Regeln
Erlaubt: Gemeinschaftsräume für Sicherheitszwecke, Eingangsbereich für Zugangskontrolle. Nicht erlaubt: individuelle Arbeitsplätze, Umkleidezimmer, Toiletten, versteckte Kameras.
Wann ist eine DSFA nötig?
Bei großflächiger, systematischer Überwachung öffentlicher Bereiche oder systematischer Mitarbeiterüberwachung.
Häufige Fehler
- Keine oder unvollständige Beschilderung
- Aufnahmen zu lange aufbewahrt
- Kameras auf den öffentlichen Weg gerichtet
- Mitarbeiter nicht informiert
- Aufnahmen über WhatsApp geteilt
GDPRWise hilft Ihnen, alle Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren, einschließlich Videoüberwachung.