Die vier Regeln der DSGVO
Bei der DSGVO dreht sich alles um eines: personenbezogene Daten. Darum herum legt sie vier Grundregeln fest. In diesem und den nächsten Modulen gehen wir sie eine nach der anderen durch. Wir beginnen mit der Datenminimierung.
- 1 Datenminimierung dieses Modul
- 2 Transparenz
- 3 Sicherheit
- 4 Betroffenenrechte
Datenminimierung
Die erste der vier Grundregeln. Die Idee ist einfach: so wenig Daten wie möglich erheben. Weniger Daten bedeuten weniger Risiko, für Ihr Unternehmen und für die betroffenen Personen.
- check_circle Was „unbedingt nötig“ bedeutet
- check_circle Warum jede Nutzung einen Geschäftszweck und eine Rechtsgrundlage braucht
- check_circle Wie Sie das in Ihrem eigenen Unternehmen praktisch umsetzen
Nur verwenden, was unbedingt nötig ist
Sie dürfen nur personenbezogene Daten erheben, die für den beabsichtigten Geschäftszweck unbedingt nötig sind. Weniger Daten bedeuten weniger Risiko für alle Beteiligten.
Jeder Geschäftsprozess, der personenbezogene Daten nutzt, braucht einen dokumentierten Geschäftszweck. Beispiel: Die Rechnungsstellung nutzt Zahlungsdaten, um eine Zahlung einziehen zu können. So werden keine Daten ohne konkreten Zweck gesammelt.
Gestützt auf eine Rechtsgrundlage
Jede Nutzung personenbezogener Daten braucht außerdem eine gültige Rechtsgrundlage nach der DSGVO Die rechtliche Grundlage, auf die Sie eine Verarbeitung stützen. Die DSGVO sieht insgesamt sechs vor; für KMU sind dies die vier häufigsten. Die 6 Rechtsgrundlagen erklärtarrow_forward . Die vier häufigsten:
- Vertrag: nötig, um Ihren Vertrag mit der Kundin oder dem Kunden zu erfüllen.
- Rechtliche Verpflichtung: Das Gesetz verpflichtet Sie, die Daten aufzubewahren.
- Einwilligung der betroffenen Person: freiwillig erteilt und ebenso frei widerrufbar.
- Berechtigtes Interesse: z. B. Werbung für ähnliche Produkte. Nicht zulässig für besondere Kategorien personenbezogener Daten.
In der Praxis: So gehen Sie vor
- Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme aller Geschäftsprozesse, die personenbezogene Daten nutzen, mit ihrem Zweck.
- Stellen Sie sicher, dass Sie nur Daten verwenden, die unbedingt nötig sind.
- Prüfen Sie, ob jede Nutzung eine Rechtsgrundlage hat.
- Sprechen Sie mit Ihrem Softwareanbieter darüber, unnötige Felder aus der Bildschirmmaske zu entfernen.
Sammeln Sie Daten „für alle Fälle“? Dann fehlen Ihnen wahrscheinlich sowohl ein Zweck als auch eine Rechtsgrundlage.
Eine Kundenkarte, zwei Prozesse
Sie möchten Stammkunden nach 10 Einkäufen einen Rabatt geben, und Sie möchten Ihren Kunden außerdem zum Geburtstag gratulieren.
Zweck: einen Treuerabatt auf Basis der Einkäufe gewähren.
Gleiche Kartei, anderer Zweck, anderer Prozess
Zweck: Kunden eine Geburtstags-E-Mail schicken.
Eine solche Geburtstags-E-Mail ist eine Form von Direktwerbung Kommerzielle oder werbliche Nachrichten, die sich an eine Person richten: Newsletter, Aktionen, Geburtstags-E-Mails … Dafür brauchen Sie eine gültige Rechtsgrundlage (Einwilligung oder berechtigtes Interesse), und die Empfängerin oder der Empfänger muss sich jederzeit einfach abmelden können. Für Werbe-E-Mails gelten in Deutschland zusätzlich die Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Direktwerbung und die DSGVOarrow_forward .
Das nehmen Sie aus Modul 3 mit
- bolt So wenig wie möglich erheben: nur Daten, die für den Zweck unbedingt nötig sind.
- bolt Jeder Prozess mit personenbezogenen Daten hat einen dokumentierten Geschäftszweck.
- bolt Jede Nutzung stützt sich auf eine gültige Rechtsgrundlage (Vertrag, rechtliche Verpflichtung, Einwilligung oder berechtigtes Interesse).
- bolt Eine Einwilligung muss freiwillig und frei widerrufbar sein; das berechtigte Interesse gilt nicht für besondere Kategorien personenbezogener Daten.
Modul 3 abgeschlossen 🎉
Sie wissen jetzt, was Datenminimierung bedeutet und wie Zweck und Rechtsgrundlage zusammenhängen. In Modul 4 geht es um die zweite Regel: Transparenz.
Auf dem Weg zum Übungsquiz „DSGVO-Grundlagen für KMU“
Schließen Sie alle 8 Module ab und machen Sie das kostenlose Übungsquiz. Die offizielle Prüfung mit Zertifikat finden Sie in der GDPRWise-App.